Beratung - Planung - Lieferung - Inbetriebnahme Ihr Ansprechpartner auch viele Jahre danach.
Unsere
Ingenieur- und Planungsbereiche im Brandschutz und Explosionsschutz:
· - Spezifikation und Planung von
Sprinkleranlagen, Sprühflut- oder Sprühnebelsystemen, CO2-Anlagen und alle
anderen Inertgaslöschanlagen sowie Funkenlöschanlagen und schnellwirkende
Brandunterdrückungssysteme.
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- Spezifikation und Planung von
Brandmelde- und Alarmanlagen einschließlich Flammendetektion, Glasfaser
IR-Detektion, schnelle Rauchdetektion und Rauchansaugsysteme.
· - Anlagenplanung und Auslegung gemäß
VdS oder FM Richtlinien.
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- Brandschutzkonzepte, Risikoanalysen
und Brandlastberechnungen.
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- Schutzsysteme für Bürogebäude,
Küchen, Theater, (Hochregal)Läger, Flugzeughangars, Tankanlagen,
Flughäfen, Fabriken, Häfen, Lackieranlagen und alle anderen Risiken.
Unser Ingenieur Know-how basiert auf jahrelanger internationaler
Projektarbeit: - Projektleitung und Teamleitung im
Bau von stationären Feuerlöschanlagen. - Planungsarbeit und Bauüberwachung
nach VdS und FM.
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· - Lieferung von
Brandunterdrückungssystemen für elektrostatische Lackieranlagen. - Produktentwicklung und
Brandversuche für Löschanlagen in Schaltschränken sowie solchen zum Einsatz bei Fettbränden und
Lösemittelbränden
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- Brandschutztraining für Öl- und Gasbrände
(erforderlich z.B. für Arbeiten auf Offshore – Ölplattformen)
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- Systemlieferung für
Elektrostatische-Lackierstraßen in der Automobilindustrie - Aktive Mitarbeit im CEN Comitee TC
271: Safety of Painting Systems
· - Initiierung und Mitarbeit VdS
Arbeitskreis für Sicherheitssysteme zum
Schutz von elektrostatischen
Lackieranlagen und Pulverlackieranlagen
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· - Entwicklung von
Brandunterdrückungssystemen für elektrostatische Lackieranlagen - Management von VdS Gerätezulassungsverfahren
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- Erfolgreiche VdS Prüfungen
Fachingenieur für
- CO2-Anlagen
- Halonanlagen **1)
- Inergenanlagen
- Funkenlöschanlagen
- Fachingenieur Brandmeldeanlagen
(mit Ansteuerung automatische
Löschanlagen)
**1) Der Einsatz von Halonanlagen ist heute in der Regel nicht zulässig